Der für den Mietzins massgebliche hypothekarische Referenzzinssatz wurde am 01. Juni 2017 vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) auf einen neuen Tiefstwert von 1.50% herabgesetzt.
Es ist das erste Mal seit zwei Jahren, dass der Referenzzinssatz wieder sinkt (- 0.25%). Aufgrund dieser Senkung haben Mieterinnen und Mieter in der Schweiz Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses um mindestens 2.91%. Gewährt der Vermieter die Mietzinsminderung nicht von sich aus, sollten Sie selber als Mieterin oder Mieter aktiv werden und ein entsprechendes Mietzinsherabsetzungsbegehren auf den nächsten Kündigungstermin bei der Verwaltung einreichen.